Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 104, 105 und 132 OG.
Umfang der Überprüfungsbefugnis des Eidg. Versicherungsgerichts im Prozess um Versicherungsleistungen, den die Vorinstanz durch Nichteintretensentscheid erledigt hat (Erw. 2 b).
Art. 11 VwG.
- Form der Vertretungsvollmacht (Erw. 3).
- Bedeutung des Abs. 3 dieser Bestimmung (Erw. 3).
Art. 38 VwG.
Zustellung einer beschwerdefähigen Verfügung an die Partei persönlich statt an ihren Vertreter: Mangel, aus dem der Partei kein Nachteil erwachsen darf (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 104, 105 und 132 OG