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Regeste

Gewährleistung zweckgemässer Rentenverwendung (Art. 45 AHVG und 76 AHVV).
Indem die Versicherung die Rente gemäss den Weisungen des Vormundes auszahlt, erfüllt sie ihre Leistungspflicht mit befreiender Wirkung.

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Referenzen

Artikel: Art. 45 AHVG