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Regeste

Art. 5bis al. 4 LAMA et art. 12 Ord. II.
Les caisses doivent renseigner par écrit les assurés collectifs sur leur droit de passer dans l'assurance individuelle.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5bis al. 4 LAMA