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Regeste

Hilfsmittel zur Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt (Art. 21 Abs. 2 IVG). Analphabeten haben keinen Anspruch auf automatische Schreibgeräte.
Die erstmalige berufliche Ausbildung (Art. 16 IVG) umfasst die Schulung eines Analphabeten zum Gebrauch von Schreibgeräten nicht.

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Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 2 IVG, Art. 16 IVG