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Regeste

Art. 5 Abs. 2 AHVG.
Konkursdividenden auf Forderungen des Arbeitnehmers, welche diesem wegen vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses zufolge Konkurses zustehen, unterliegen der paritätischen AHV/IV/EO-Beitragspflicht (Änderung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 AHVG