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Regeste

Art. 13 Abs. 1 AlVG und Art. 1 Abs. 1 AlVV. Versicherungsfähigkeit eines Mitglieds der Kunstturner-Nationalmannschaft bejaht, das während eines bedeutenden Teils seiner Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Training und Wettkampf beurlaubt wird und von dritter Seite den Lohnausfall vergütet erhält.

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Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 1 AlVG, Art. 1 Abs. 1 AlVV