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Regeste

Forderung gegen Solidarschuldner. Wirkung des mit einem der Schuldner geschlossenen Vergleichs auch für die übrigen.
1. Art. 147 Abs. 2 OR. Umstände, die eine Gesamtbefreiung rechtfertigen. Frage offen gelassen, ob ein solcher Umstand darin liegt, dass der am Vergleich beteiligte Schuldner wegen des zwischen den Solidarschuldnern bestehenden und dem Gläubiger bekannten Regressverhältnisses für die gesamte Schuld aufkommen muss (E. 3).
2. Befreiende Wirkung des Vergleichs für alle Solidarschuldner aufgrund der Willensäusserungen der Parteien beim Vertragsabschluss (E. 4 und 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 147 Abs. 2 OR