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Regeste

Art. 417 OR. Doppelmäkelei. Angemessene Provision.
Ein durch zulässige Doppelmäkelei bedingter Mehraufwand des Mäklers rechtfertigt in der Regel keine Erhöhung der nach den ortsüblichen Ansätzen angemessenen Provision (E. 3).

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Artikel: Art. 417 OR

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