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Regeste

Art. 99 Abs. 1 VStrR; Entschädigung.
Zu den entschädigungspflichtigen anderen Nachteilen im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die notwendigen Verteidigungskosten.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 99 Abs. 1 VStrR

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