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Regeste

Familiennamen als Marken oder Markenbestandteile und ersonnene Firmen (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 4 MSchG).
1. Voraussetzungen, unter denen es zulässig ist, als Marke bzw. Markenbestandteil zu gebrauchen: einen in der Schweiz verwendeten oder zumindest bekannten Familiennamen, einen ausländischen, in der Schweiz unbekannten Familiennamen sowie eine Phantasiebezeichnung, die auf einen in der Schweiz nicht existierenden Familiennamen schliessen lässt (E. 2).
2. Zulässigkeit der Marke "MISS ELLECI" (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 4 MSchG