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Regeste

Art. 9 Abs. 1 UVV: Unfallbegriff, ungewöhnlicher äusserer Faktor.
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte medizinische Massnahme den gesetzlichen Unfallbegriff erfüllt, kommt der Indikation zum Eingriff keine Rechtserheblichkeit zu.

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Artikel: Art. 9 Abs. 1 UVV