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Regeste

Art. 139a OG; Art. 10 EMRK. Revision wegen einer von den Organen der EMRK festgestellten Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung.
Voraussetzungen des Revisionsgrundes von Art. 139a OG (E. 2). Verhältnis von Art. 139a OG zu Art. 50 aEMRK (E. 3).
Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäusserung gegenüber wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen: Gerichtliche Verbote von Äusserungen, welche die Wettbewerbsstellung der Anbieter eines Erzeugnisses beeinträchtigen, sind unter dem Blickwinkel von Art. 10 EMRK im Rahmen des Notwendigen und Verhältnismässigen zulässig (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 139a OG, Art. 10 EMRK