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Regeste

Rekurs betreffend Entscheid über vorläufige Einstellung einer Betreibung im Sinn von Art. 85a Abs. 2 SchKG.
Die Frage, ob gegen einen Massnahmeentscheid nach Art. 85a Abs. 2 SchKG ein Rechtsmittel gegeben ist, beurteilt sich nach kantonalem Recht(E. 2b).
Nach dem Prozessrecht des Kantons Solothurn ist ein Rekurs gegen vorsorgliche Massnahmen - mithin auch gegen einen Entscheid nach Art. 85a Abs. 2 SchKG - zulässig (E. 2c und d).

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Referenzen

Artikel: Art. 85a Abs. 2 SchKG