Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 41 UVG und Art. 43 UVG; Subrogation des Unfallversicherers, Kongruenzgrundsatz, Rentenschaden.
Es besteht funktionale und zeitliche Kongruenz zwischen der nach Erreichen des AHV-Alters gemäss UVG ausgerichteten Invalidenrente und dem haftpflichtrechtlichen Rentenschaden. Insoweit sind die Voraussetzungen für die Subrogation des Unfallversicherers gegeben (E. 2-4).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 UVG, Art. 43 UVG

Navigation

Neue Suche