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Regeste

Agenturvertrag (Art. 418a ff. OR).
Die Vereinbarung einer Netto-Provisionsregelung mit einem von den zuständigen Behörden als unselbständig Erwerbender eingestuften Agenten verstösst nicht gegen die zwingenden Bestimmungen über die paritätische Beitragspflicht, sofern die dabei erfolgte nominelle Abwälzung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf den Agenten nicht auf missbräuchlichen oder auf Gesetzesumgehung gerichteten Absichten beruht (E. 3a-f).

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Referenzen

Artikel: Art. 418a ff. OR