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Regeste

Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 IVG, je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung; Art. 36, Art. 69 Abs. 2 IVV, in der bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung: Abklärung der Verhältnisse hinsichtlich des Anspruchs auf Beiträge für die Pflege Minderjähriger.
Zum Beweiswert eines Abklärungsberichts der IV-Stelle für die Bemessung der Hilflosigkeit (Erw. 6.1 und 6.2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 42 Abs. 2 IVG, Art. 36, Art. 69 Abs. 2 IVV