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Regeste

Art. 2 und 5 lit. c UWG; Übernahme der auf einer fremden Internet-Plattform erscheinenden Immobilien-Inserate; Unlauterkeit der Ausbeutung fremder Leistungen.
Ausbeutung fremder Leistungen als Fallgruppe unlauteren Verhaltens im Sinne von Art. 2 UWG (E. 3).
Die Unlauterkeit der Verwertung fremder Arbeitsergebnisse oder Leistungen wird in Art. 5 lit. c UWG durch die Art und Weise der Übernahme definiert; Voraussetzungen einer unzulässigen Verwertung (E. 4).
Systematische Daten-Übernahme als unlauteres Verhalten im Sinne von Art. 2 UWG (E. 5)?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 und 5 lit. c UWG, Art. 5 lit. c UWG