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Regeste

Art. 13 Abs. 1, Art. 36 BV; Art. 43 ATSG; Schutz der Privatsphäre, Observation der versicherten Person durch Privatdetektive.
Die Unfallversicherung ist befugt, eine versicherte Person durch einen Privatdetektiv observieren zu lassen (E. 4 und 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 1, Art. 36 BV, Art. 43 ATSG