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Regeste

M V Art. 47, MFG Art. 25 Abs. 1, 26 Abs. 2, 39.
Zusammenstoss zwischen einem Auto, das eine Linkskurve schneidet und einem gleichzeitig mit übersetzter Geschwindigkeit aus der Gegenrichtung kommenden Motorrad. Abwägung der den beiden Fahrzeugen innewohnenden Betriebsgefahren und des Verschuldens ihrer Führer. Bemessung des Schadenersatzes und der Genugtuung.