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Regeste

Art. 264, 279, 283 Abs. 1 Satz 2 und 300 Abs. 1 BStP. Art. 97 ZG.
Zuständigkeit der Anklagekammer zur endgültigen Bestimmung des Gerichtsstandes in Fiskal- (und übrigen Verwaltungs-)strafsachen; Bedeutung der Überweisung von Fällen durch die Bundesanwaltschaft oder die Verwaltung an eine kantonale Behörde (Erw. 1).
Art. 74 Ziff. 3 und 96 Abs. 2 Z G, Art. 52 und 53 WUStB, Art. 41 und 42 LStB.
Gerichtsstand des subjektiven Mittäters; Begehungsort bei Zollübertretungen und Hinterziehungen der Warenumsatzsteuer und der Luxussteuer (Erw. 2 bis 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 97 ZG, Art. 52 und 53 WUStB