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Regeste

Art. 292 StGB; Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.
Enthält die Verfügung keine Belehrung darüber, welche Strafen Art. 292 StGB vorsieht, so steht dies einer Bestrafung wegen Ungehorsams nicht entgegen, wenn der Adressat der Verfügung die Strafandrohung ohnehin kennt.

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Referenzen

Artikel: Art. 292 StGB