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Regeste

Art. 173 ff. und 335 Ziff. 1 Abs. 2 StGB.
Die Art. 173 ff. StGB sind auf ehrverletzende Ausserungen, die in einem Verfahren vor emem kantonalen Gericht vorgebracht werden, auch dann anwendbar, wenn das kantonale Recht sie als Übertretung kantonaler Prozessvorschriften mit Strafe bedroht.

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Referenzen

Artikel: Art. 173 ff. StGB