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Regeste

Art. 34 Abs. 1 SVG und Art. 7 Abs. 4 VRV.
1. Gesetzmässigkeit und Anwendungsbereich der Ausführungsvorschrift (Erw. 1).
2. Pflichtwidriges Verhalten eines Automobilisten, der zwischen zwei Haltestelle-Inseln durchfährt, obschon dort ein aus der Gegenrichtung kommender Tramzug anhält (Erw. 2).
3. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und den Körperverletzungen einer Fussgängerin (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 34 Abs. 1 SVG, Art. 7 Abs. 4 VRV