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Regeste

Staatsrechtliche Beschwerde, Legitimation, Willkür.
Legitimation des Ausländers zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV (Erw. 1).
Kantonale Verfassungsbestimmungen, welche Individualrechte schützen und gewährleisten, und solche organisatorischer Natur; nur aufgrund der ersteren besteht die Legitimation zur Beschwerde gegen Massnahmen, die gegen sie verstossen (Erw. 3).
Begriff der Willkür (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV