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Regeste

Art. 99 lit. e OG.
Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den vom Eidg. Departement des Innern nach Art. 56 der Verordnung des Bundesrates zum Schutze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten vom 19. Juni 1972 ausgestellten endgültigen Ausweis für die Verwendung eines bestimmten Typs einer Gewässerschutzemrichtung (hier: eines Leckschutzsystems für Öltankanlagen).

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Artikel: Art. 99 lit. e OG