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Regeste

Strassenverkehr, Sonntagsfahrverbot für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung (Art. 2 Abs. 2 SVG, Art. 91 ff. VRV).
Verweigerung einer Ausnahmebewilligung, weil dem Gesuchsteller zugemutet werden kann, anstelle eines schweren Lastwagens mehrere leichte Fahrzeuge einzusetzen.

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 2 SVG, Art. 91 ff. VRV