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Regeste

Art. 41 f. OR, Haftung wegen Ausstellung eines falschen Arbeitszeugnisses. Unerlaubte Handlung durch Ausstellung eines falschen Zeugnisses zugunsten des Angestellten einer Aktiengesellschaft. Solidarische Haftung der Gesellschaft und ihres Verwalters (Erw. 2).
Adäquater Kausalzusammenhang zwischen dieser unerlaubten Handlung und dem Schaden, den der neue Arbeitgeber erlitten hat (Erw. 3).
Herabsetzung der Ersatzpflicht wegen Mitverschuldens des Geschädigten (Erw. 5).