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Regeste

Verordnung vom 10. Januar 1973 über die Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte, Art. 1 lit. b.
Unter das Verbot, durch unaufgeforderte Zustellung von Drucksachen und Streuprospekten für Abzahlungsgeschäfte zu werben, fällt auch die Verteilung solcher Prospekte als Beilage einer Zeitung oder Zeitschrift.