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Regeste

Art. 9 Abs. 1 lit. a der VO II über die Unfallversicherung, Art. 20 Abs. 1 VwVG.
Berechnung der sechsmonatigen Frist zur "gerichtlichen Klage" (recte: Beschwerde) gegen eine Verfügung der SUVA.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 20 Abs. 1 VwVG

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