Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Besteuerung von Zinserträgen der Einmalprämie bei einer rückkaufsfähigen Kapitallebensversicherung (Art. 21bis Abs. 3 WStB).
Die auf der Einmalprämie anfallenden versicherungstechnischen Zinsen stellen nicht steuerbares Einkommen dar (E. 1-3). Hingegen stellt sich in Fällen von mit Einmalprämie abgeschlossenen rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen regelmässig die Frage nach einer Steuerumgehung, wenn der Versicherungsnehmer die Einmalprämie durch Darlehensaufnahme finanziert hat. Die Veranlagungsbehörden sind in solchen Fällen verpflichtet, entsprechende Abklärungen zu treffen (E. 4).