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Regeste

Art. 6bis und 11 KUVG: Kassenausschluss wegen Nichtbezahlung von Mitgliederbeiträgen.
Erfordernis sowie Sinn und Zweck der vorgängigen Androhung eines Kassenausschlusses.
Der blosse Hinweis auf einen Statutenartikel genügt nicht; die Sanktion des Ausschlusses ist unmissverständlich anzudrohen.

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Referenzen

Artikel: Art. 6bis und 11 KUVG