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Regeste

Art. 92 Abs. 2 und 5 UVG, Art. 113 Abs. 1 UVV: Festsetzung der Prämien in der Berufsunfallversicherung.
Einreihung der Betriebe in die Klassen und Stufen des Prämientarifs.
Höhereinreihung eines Betriebes, wenn dessen Unfallkosten ausserhalb des Bereiches der üblichen Zufallsschwankungen liegen.

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Referenzen

Artikel: Art. 92 Abs. 2 und 5 UVG, Art. 113 Abs. 1 UVV