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Regeste

Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG, Art. 4 und 7 ANAG sowie Art. 8 EMRK; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid, mit dem die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine Ausländerin, deren schweizerischer Ehemann verstorben ist, verweigert wird.
Der Tod des schweizerischen Ehegatten eines Ausländers oder einer Ausländerin führt - unter Vorbehalt des selbständigen Anspruchs auf Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 7 Abs. 1 zweiter Satz ANAG - zum Erlöschen des gesetzlichen Anspruchs auf eine Aufenthaltsbewilligung (E. 2).
Auch das Recht auf Achtung des Familienlebens (nach Art. 8 EMRK) vermittelt diesfalls keinen solchen Anspruch (E. 3a).
Kann allenfalls aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens (gemäss Art. 8 EMRK) ein Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung abgeleitet werden (E. 3b)?

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Referenzen

Artikel: Art. 8 EMRK, Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG, Art. 4 und 7 ANAG