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Regeste

Art. 331a Abs. 2 OR.
Die Vorsorgeeinrichtungen dürfen den während des Vorsorgeverhältnisses gewährten überobligatorischen Vorsorgeschutz gegen Tod und Invalidität für die Dauer der einmonatigen Nachdeckung nicht auf die Mindestleistungen gemäss BVG herabsetzen.

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Referenzen

Artikel: Art. 331a Abs. 2 OR