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Regeste

Motorfahrzeughaftpflicht.
Intertemporales Recht MFG/SVG (Erw. 3).
Schadenersatzpflicht zwischen Haltern, Art. 61 SVG.
Begriff des Halters (Erw. 4 a).
Erfordernis der Verletzung eines Halters (Erw. 4 b).
Ermässigung der Ersatzpflicht des Halters wegen Mitverschuldens des Geschädigten, Art. 59 Abs. 2 SVG.
Allgemeine Grundsätze (Erw. 5).
Einfluss unrichtiger Strassensignalisierung auf das Verschulden des Halters (Erw. 6).
Sorgfaltspflichten des Vortrittsberechtigten (Erw. 7).
Verletzung bundesrechtlicher Beweisvorschriften? Art. 8 ZGB (Erw. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 61 SVG, Art. 59 Abs. 2 SVG, Art. 8 ZGB