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Regeste

Art. 55 StGB, Landesverweisung.
1. Rückfall: Der Begriff ist der gleiche wie in Art. 67 StGB (Erw.1).
2. Die Landesverweisung verfolgt sowohl einen Strafzweck (daraus Anwendung von Art. 63 StGB) wie einen Sicherungszweck (Erw.2).
3. Bedeutung der persönlichen Verhältnisse (Erw.3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 StGB, Art. 67 StGB, Art. 63 StGB