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Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Begriff des "leichten Falles".
Ob ein während der Probezeit begangenes Verbrechen oder Vergehen als leicht zu bewerten sei, hängt von der Gesamtheit der objektiven und subjektiven Umstände des Falles ab.
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Artikel: Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB