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Regeste

Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 1 und Art. 13 AlVV.
Berechnung der 150 Tage überprüfbarer Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt des alten und des neuen Rechts.
Rechte, welche den Versicherten durch die am 1. Dezember 1975 in Kraft getretene Novelle zur AlVV zustehen, wenn diese Versicherten vor dem erwähnten Datum Leistungen verlangt haben.

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Artikel: Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 1 und Art. 13 AlVV