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Regeste

Schweizerbürgerrecht, Wiedereinbürgerung. Art. 21 BüG.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf dem Gebiet des Schweizerbürgerrechts (E. 1).
2. Materielle Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 21 BüG (E. 2).
3. Frist zur Einreichung eines Gesuchs nach Art. 21 BüG. Wiederherstellung der Frist gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben? Frage offen gelassen (E. 3-5).

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Artikel: Art. 21 BüG

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