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Regeste

Negativer Kompetenzkonflikt auf dem Gebiete der Lebensmittelpolizei.
- Welches Recht ist im Kompetenzkonfliktsverfahren nach Art. 83 lit. a OG heranzuziehen (E. 2)?
- Art. 69bis BV, Art. 28 Abs. 1 und Art. 56 Abs. 1 LMG. Auch bei importierten Waren sind die kantonalen Behörden für die Prüfung und für den Erlass der notwendigen Massnahmen zuständig (E. 3-8). Auslegung dieser Bestimmungen, namentlich nach der historischen (E. 5) und nach der teleologischen Methode (E. 7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 83 lit. a OG, Art. 69bis BV, Art. 28 Abs. 1 und Art. 56 Abs. 1 LMG