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Regeste

Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (RVUS).
Befugnisse der Bundesbehörde und der ausführenden kantonalen Behörden nach dem Bundesgesetz zum RVUS; Sonderregelung zu Beginn des Verfahrens (E. 2a).
Rechtsschutz gegenüber Anordnungen der Bundesbehörde und der ausführenden kantonalen Behörden; Verhältnis zwischen den bundesrechtlichen und den kantonalen Rechtsmitteln (E. 2c).