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Regeste

Art. 55 EntG; Zuständigkeit zur Beurteilung von Einsprachen gegen die Enteignung.
Das Eidg. Militärdepartement ist nach Art. 55 EntG zuständig zum Entscheid über Einsprachen, die sich gegen Enteignungen für Waffenplatz-Projekte richten (E. 2a). Diese Regelung steht mit Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht in Widerspruch, da der Entscheid des Departementes im Verwaltungsgerichtsverfahren der Rechts- und Sachverhaltskontrolle durch das Bundesgericht unterstellt werden kann (E. 2e).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 EntG, Art. 6 Ziff. 1 EMRK

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