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Regeste

Art. 5 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 1 AHVG, Art. 11 Abs. 1 AHVV, Art. 93 SchKG: Beitragspflicht des Konkubinatspartners.
- Ermittlung des Naturallohnes des Konkubinatspartners, wenn zufolge der bescheidenen wirtschaftlichen Lage des zur Entrichtung paritätischer Beiträge verpflichteten andern Partners die Bewertung des Naturaleinkommens aufgrund von Art. 11 Abs. 1 AHVV offensichtlich in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen steht.
- Anwendung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums für die Ermittlung des Naturallohnes.
- Weil im vorliegenden Fall der für die Partnerin geschuldete Beitrag unterhalb des Mindestbeitrages gemäss Art. 10 Abs. 1 Satz 1 AHVG liegt, wird sie in Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 AHVG und in Abweichung von den Grundsätzen gemäss BGE 110 V 1 zu den nichterwerbstätigen Versicherten gezählt.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 110 V 1

Artikel: Art. 11 Abs. 1 AHVV, Art. 5 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 1 AHVG, Art. 93 SchKG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1 AHVG mehr...