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Regeste

Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 98a OG; Führerausweisentzug, Garantie eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts, Öffentlichkeit des Verfahrens.
Beim Warnungsentzug hat der Betroffene Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung und auf eine öffentliche Verhandlung (E. 2a). Verletzung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 2b).
Anweisung an den Kanton Tessin, der Beschwerdeführerin eine Gerichtsinstanz zur Verfügung zu stellen, vor welcher die verlangte öffentliche Verhandlung durchgeführt werden kann (E. 2c).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG, Art. 98a OG