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Regeste

Art. 3 und 9 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; Art. 3 und Art. 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte; Art. 21 Abs. 1 AHVG: Gleichbehandlung der Geschlechter.
Geltungsbereich der Pakte betreffend Gleichbehandlung der Geschlechter in der Sozialversicherung (in casu: unterschiedliche Altersvoraussetzungen für den Anspruch auf eine Altersrente).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 1 AHVG