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Regeste

Art. 34 Abs. 2 BV; Nachzählung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl.
Massgebliche Vorschriften zur Auszählung der Wahlzettel; Feststellung von aussergewöhnlichen Regelwidrigkeiten (E. 2).
Ermittlung und Nachzählung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen im Lichte von Art. 34 Abs. 2 BV (E. 3.1-3.7).
In Anbetracht der festgestellten Unregelmässigkeiten bei der Auszählung und des sehr knappen Wahlausgangs Anspruch auf Nachzählung bejaht (E. 3.8).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 34 Abs. 2 BV

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