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Regeste

Dienstvertrag, Gewinnanteil des Angestellten (Art. 330 OR).
1. Einrede der abgeurteilten Sache (Erw. 1a).
2. Massgebende Abrechnungsperiode (Erw. 1c).
3. Begriff des Privat- und Geschäftsvermögens des Einzelkaufmanns; Berechnung des Gewinnanteils des Angestellten (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 330 OR

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