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Regeste

Retention. Befugnis der Betreibungsbehörden zum Entscheid darüber, ob ein Gegenstand wegen Unpfändbarkeit nicht in das Retentionsverzeichnis gemäss Art. 283 Abs. 3 SchKG aufgenommen werden dürfe. Dem Retentionsrecht des Vermieters sind alle gemäss Art. 92 SchKG unpfändbaren Gegenstände entzogen (Art. 272 Abs. 3 OR).
Unpfändbarkeit von Entschädigungen für Körperverletzung oder Gesundheitsstörung (Art. 92 Ziff. 10 SchKG). Wieweit sind die aus solchen Entschädigungen erworbenen Vermögensstücke unpfändbar?

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Referenzen

Artikel: Art. 283 Abs. 3 SchKG, Art. 92 SchKG, Art. 272 Abs. 3 OR, Art. 92 Ziff. 10 SchKG