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Regeste

Art. 41 Ziff. 1 StGB.
Voraussetzungen des bedingten Strafvollzuges bei Führen in angetrunkenem Zustand.
Strenge Anforderungen aus generalpräventiven Gründen; Verhältnis von Vorleben und Charakter des Täters zu den äussern Tatumständen.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 1 StGB