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Regeste

Art. 25 Abs. 1 MFG. Pflichten des Vortrittsberechtigten gegenüber Fahrzeugen, die von links kommen.
Der Vortrittsberechtigte ist nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit zum vorneherein zugunsten Nichtberechtigter herabzusetzen, mag für ihn die Sicht nach links auch völlig verdeckt sein. Darauf Rücksicht zu nehmen, ist Sache des von links kommenden, vortrittsbelasteten Führers.